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Leiter*in einer städtischen Kindertageseinrichtung
Kiel
Aktualität: 13.09.2024

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13.09.2024, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
Leiter*in einer städtischen Kindertageseinrichtung
Aufgaben:
Ihre Aufgaben als erste Leitung im Familienzentrum Mettenhof sind: Sie sind verantwortlich für die Personalführung und Förderung von Fachkräften in ihrer Einrichtung und schaffen die Voraussetzungen für den geregelten Betriebsablauf. Auf der Grundlage der Rahmenkonzeption für die städtischen Kindertageseinrichtungen entwickeln sie die Hauskonzeption und die Qualitätskriterien mit den Mitarbeiter*innen und den Familien kontinuierlich weiter. Sie sorgen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit Eltern, der Elternvertretung und einrichtungsbezogene Stadtteilarbeit. Sie begleiten zudem die Umsetzung von pädagogischen Projekten in ihrer Einrichtung und die fachliche Weiterentwicklung in der Abteilung. Sie arbeiten im Gruppendienst mit.
Qualifikationen:
Studium. Sie sind staatlich anerkannte*r Sozialpädagog*in bzw. haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) im Studiengang Soziale Arbeit bzw. Erziehung und Bildung im Kindesalter jeweils mit staatlicher Anerkennung oder einen entsprechend vergleichbaren Studiengang aus einem anderen Bundesland (gem. § 3 PQVO i.V.m § 28 Abs.3 KitaG) erfolgreich abgeschlossen. Folgende Personen sind zugelassen: Diplompädagog*in, Diplomerziehungswissenschaftler*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Pädagogik oder in der Erziehungswissenschaft, Diplompsycholog*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Psychologie mit relevanten Studieninhalten, insbesondere im Bereich kindliche Entwicklung, sprachliche Bildung oder Grundlagen zur Erziehung, Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt beziehungsweise mit 2. Staatsexamen für Grundschulen oder Sonderpädagogik, Absolvent*in eines mit dem Master of Education (M. Ed.) abgeschlossenen Studiums für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Bildungswissenschaftler*in und Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, die im Zweitfach Pädagogik studiert haben, Personen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung und Personen, deren Qualifikationen nach § 7 PQVO als vergleichbar anerkannt worden sind Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit anderen vergleichbaren Vor- und Ausbildungen (Einstellungen erfolgen vorbehaltlich der Anerkennung durch die Heimaufsichtsbehörde gem. § 1 Nr.4 i.V.m § 7 PQVO i.V.m §28 Abs. 5 KitaG [nach Berücksichtigung des jeweiligen Werdeganges und der Prüfung, ob die Qualifikation inhaltlich und dem Umfang nach vergleichbar ist]. Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und hiervon mindestens 3 Jahre Leitungserfahrung bzw. Erfahrung als ständige Vertretung liegen hinter Ihnen. Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert und verfügen über Verwaltungskenntnisse, bzw. Sie sind bereit, sich diese kurzfristig anzueignen. Gesundheitsnachweise. Sie sind nach 1970 geboren? Bitte legen Sie Ihren Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz bei. Sie sind engagiert, kreativ und sehen die Gestaltung pädagogischer Konzeptionen sowie der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Arbeit als wesentlich für die frühkindliche Bildung an. Sie sind teamfähig und in der Lage Konflikte konstruktiv zu begegnen. In der Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den Eltern zeigen Sie ein hohes Maß an Kommunikations- und Beratungskompetenz. Darüber hinaus besitzen Sie die Fähigkeit, Ihre Mitarbeiter*innen zu motivieren. Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.

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