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Psychologin / Psychologe (m/w/d) im Psychologischen Dienst
Neumünster
Aktualität: 30.05.2025
Anzeigeninhalt:
30.05.2025, Justizvollzugsanstalt Neumünster
Neumünster
Psychologin / Psychologe (m/w/d) im Psychologischen Dienst
Über uns:
Die Justizvollzugsanstalt ist die zentrale Ausbildungsanstalt für den Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein. Sie verfügt über rund 505 Haftplätze für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen von ein bis acht Jahren im Erstvollzug und Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Kiel für männliche Gefangene. Darüber hinaus sind bis zu 21 Gefangene in einer Psychiatrischen Abteilung untergebracht. Weitere 20 Haftplätze stehen im Wohngruppenvollzug der sozialtherapeutischen Abteilung zur Verfügung.
Ferner verfügt die Anstalt über 35 Plätze im offenen Vollzug im Holsatenring und 30 Plätze auf dem Landesgut Moltsfelde, einem landeseigenen Bioland-Betrieb. Die Justizvollzugsanstalt Neumünster beschäftigt rund 330 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Aufgaben des Strafvollzuges bestehen darin, die Behandlung und Betreuung der Gefangenen nach ihrer individuellen Eignung so auszurichten, dass sie befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Psychologischen Dienstes kommt dabei die Aufgabe zu, die Risikobelastung und Ressourcen der Gefangenen im Rahmen der Eingangsdiagnostik zu erfassen und im Rahmen der Vollzugsplanung in Form von Risikoeinschätzungen und Behandlungszielen einfließen zu lassen.
Aufgaben:
- Daneben machen sie Angebote zur Krisenintervention und Beratung. Zudem tragen sie das psychologische Fachwissen in das multiprofessionelle Team der Justizvollzugsanstalt.
- Mitwirkung an Diagnoseverfahren (§ 7 Landestrafvollzugsgesetz bzw. § 10 Justizstrafvollzugsgesetz)
- Beteiligung an der Vollzugsplanung bei Gewalt- und Sexualstraftätern
- Krisenintervention bei Gefangenen mit Eigen- und Fremdgefährdungstendenzen, psychologische Beratung von Gefangenen
- Abklärung psychischer Auffälligkeiten bei Gefangenen
- Auswertung von psychologisch-psychiatrischen Gutachten
- Mitwirkung an Aus- und Weiterbildung der Bediensteten
- Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bezug auf behandlungsrelevante Aufgaben und Maßnahmen
- Anleiten von Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen des Psychologiestudiums
- Mitwirkung an anstalts- oder länderübergreifenden Projekten und Arbeitsgruppen
- Weitere Aufgaben können übertragen werden.
Qualifikationen:
- Ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom oder Master)
- Kenntnisse der Kriminal- und Rechtspsychologie
- Erfahrungen bei der Anwendung psychodiagnostischer Test- und Prognoseverfahren
- Anwendungswissen im Bereich psychologischer Intervention
- Praktische Erfahrungen aus einer Tätigkeit im Justizvollzug
- Fähigkeiten
- Klar und offen zu kommunizieren
- Prioritäten zu setzen und diese transparent zu machen
- Konstruktiv im Team zu arbeiten und Akzeptanz für Veränderungen zu fördern
- Gestaltungsspielräume aktiv zu nutzen
- Eine wertschätzende und rücksichtsvolle Haltung
Wir bieten:
- Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist eine spätere Verbeamtung von Tarifbeschäftigten vorgesehen.
- Eine spannende Tätigkeit in einem Fachteam innerhalb des multiprofessionellen Umfelds der Justizvollzugsanstalt Neumünster
- Ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- Ein kollegiales Arbeitsklima
- Regelmäßige Supervision
- Ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- Individuelle Personalentwicklung
- Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Zuschuss zum Deutschland-Ticket oder zum NAH.SH-Jobticket
- Teilnahme am Firmenfitness oder Möglichkeit des Dienstradleasings
- Ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Eine gute Anbindung an den ÖPNV
Unser Kontakt:
An das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein,Referat II 21 - vertraulich -, Lorentzendamm 35, 24103 Kiel, vorzugsweise in elektronischer Form an Bewerbung.im.Vollzug@jumi.landsh.de . Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen Nicole Peter ( nicole.peter@jumi.landsh.de oder Tel. 0431 / 988 3814) gern zur Verfügung.
Bei beamten-, tarifrechtlichen oder fachlichen Fragen wenden Sie sich gern an de Verwaltungsdienstleiter der JVA Neumünster, Herrn Gau ( rudolf.gau@jvanm.landsh.de oder Tel. 04321 / 4907 - 200) oder Herrn Dr. Staude-Müller ( frithjof.staude-mueller@jvanm.landsh.de oder Tel. 04321 / 4907 - 600).
Weitere Informationen:
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
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